
Problemstellung
Eine Partei behauptet, dass es beim Betrieb zu Resonanzen kommt, deren Folge Schäden am Notstromaggregat sind.
Vorgehen
Das Schwingungsverhalten wurde untersucht.
Resultat
Ein Resonanzbereich muss beim Anfahren des Notstromaggregats durchfahren werden. Beim Betrieb liegt keine Resonanz vor.
Urteil
Die Klage wurde abgewiesen.