Technisches Consulting und
Sachverständigengutachten

  • Maschinenbau
  • Anlagenbau
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Industriebeispiel

Problemstellung

Bei der Auslieferung einer in Asien bestellten Maschine wurde festgestellt, dass diese nach dem Seetransport in wesentlichen Bereichen korrodiert war.Die Maschine verfügte über keine Konformitätserklärung.Ferner konnte man bereits Risse in einigen Bereichen erkennen.

Vorgehen

Die EU-Maschinenrichtlinie wurde angewendet und herausgearbeitet, in welchen Punkten Verstöße vorliegen. Der Transport wurde geprüft, die Struktur analysiert.

Resultat der Tätigkeit

Dem Auftraggeber wurde geraten, die Maschinen nicht in Betrieb zu nehmen. Es konnte gezeigt werden, dass die Maschinen für den Seeweg nicht ordnungsgemäß verpackt war und es dewegen zur Korrosion kam. Ferner konnte nachgewiesen werden, dass die Maschine schon einmal betrieben wurde und keineswegs neuwertig war.

Aussergerichtliche Einigung

Der Auftraggeber erhielt im Rahmen einer aussergerichtlichen Einigung aufgrund der Feststellungen eine neue Maschine, die eine CE-Kennzeichnung (Konformitätserkärung) besitzt geliefert.