
Problemstellung
Bei der Auslieferung einer in Asien bestellten Maschine wurde festgestellt, dass diese nach dem Seetransport in wesentlichen Bereichen korrodiert war.Die Maschine verfügte über keine Konformitätserklärung.Ferner konnte man bereits Risse in einigen Bereichen erkennen.
Vorgehen
Die EU-Maschinenrichtlinie wurde angewendet und herausgearbeitet, in welchen Punkten Verstösse vorliegen. Der Transport wurde geprüft, die Struktur analysiert.
Resultat der Tätigkeit
Dem Auftraggeber wurde geraten, die Maschinen nicht in Betrieb zu nehmen. Es konnte gezeigt werden, dass die Maschinen für den Seeweg nicht ordnungsgemäß verpackt war und es deswegen zur Korrosion kam. Ferner konnte nachgewiesen werden, dass die Maschine schon einaml betrieben wurde und keineswegs neuwertig war.
Aussergerichtliche Einigung
Der Auftraggeber erhielt im Rahmen einer aussergerichtlichen Einigung aufgrund der Feststellungen eine neu Maschine, die eine CE-Kennzeichnung (Konformitätserkärung) besitzt, geliefert.