
Problemstellung
Ein Brandschaden wurde als Versicherungsfall geltend gemacht.Der Schaden musste dem Grund und der Höhe nach untersucht werden.Es musste ferner überprüft werden, ob die EU-Maschinenrichtlinie aus technischer Sicht eingehalten wurde und wer der Hersteller war.
Vorgehen
Der technische Grund für den Brand wurde ermittelt. Es wurde festgestellt, wer der Hersteller im Sinne der Maschinenrichtline ist. Die Bedienungsanleitung wurde ebenso überprüft wie verschiedene technische Dokumentationen.
Resultat
Der technische Schaden und die Höhe konnten sehr effizient ermittelt werden. Die Überprüfung hinsichtlich der EU-Maschinenrichtlinie ergab, dass Maschinen verkettet wurden. Soweit war der Betrieber der Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie. Dieser führte jedoch keine Risiko- und Gefährdungsanalyse durch. Nur einige Mitarbeiter wurden unterwiesen; dokumentiert wurde es nicht.
Aussergerichtliche Einigung
Es fand eine aussergerichtliche Einigung zwischen der Versicherung und der Geschädigten statt, wobei lediglich eine Minimum des Anspruchs aufgrund der Feststellungen reguliert wurde.