
Problemstellung
Die Versicherungsnehmerin wurde beschuldigt, als Subunternehmerin für einen erheblichen Schaden an einer Containerbrücke verantwortlich zu sein.
Vorgehen
Die zugrunde liegende Mechanik wurde technisch ebenso untersucht, wie die technischen Verhandlungsunterlagen und Vereinbarungen.
Resultat
Es konnte mit den grundlegenden Methoden der Strukturmechanik gezeigt werden, dass der gegen die Versichungsnehmerin geltend gemachte Schaden keinen technischen Mangel darstellt, sondern vielmehr eine "normale" Folge des Gebrauchs ist und darüber hinaus durch das bestellte Material zusätzlich negativ beeinflusst wurde.
Regulierung
Der Schaden wurde nicht reguliert, da die Versicherungsnehmerin nach den technischen Feststellungen nicht verantwortlich war.