Technisches Consulting und
Sachverständigengutachten

  • Maschinenbau
  • Anlagenbau
  • verwandte Bereiche

Beweissicherung

Wir sichern die technischen Beweise und liefern einen substantiierten Vortrag, wenn Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen.

Hersteller haften verschuldensunabhängig für ihre Produkte wenn:

  • der Schaden die Folge eines fehlerhaften Produktes ist bzw.
  • der Fehler ursächlich für den Schaden ist (doppelte Kausalität).

 

Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz sind die fünf (technischen) Fehlertypen:

  • Entwicklungsfehler,
  • Instruktionsfehler,
  • Konstruktionsfehler,
  • Fehler in der Produktbeobachtung,
  • Fabrikationsfehler.

 

Hier finden Sie einige Beispiele.

Kleine Ursachen sind häufig für große Schäden verantwortlich. Wir sichern die technischen Beweise und tragen substantiiert vor.