Technisches Consulting und
Sachverständigengutachten

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  • Anlagenbau
  • verwandte Bereiche

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden ausschließlich durch Gerichte beauftragt. Gerichtsgutachten sind ein Beweismittel im Gerichtsverfahren. Dagegen sind Parteigutachten ein Vortrag einer Prozesspartei und werden im Allgemeinen nicht als Beweis vom Gericht „anerkannt“. Sie sind jedoch nötig, um Ansprüche "substantiiert" vorzutragen, damit eine Klage zugelassen wird bzw. erfolgreich "abgewehrt" werden kann.

Bisher Tätigkeiten für folgende Gerichte:
Amtsgerichte Landgerichte Oberlandesgerichte
Braunschweig Ansbach Berin (Kammergericht)
Elze Aurich Frankfurt
Hannover Berlin Hamm
Hameln Braunschweig  
Hann. Münden Bückeburg  
Herzberg Dessau-Roßlau  
Hildesheim Duisburg  
Ingolstadt Düsseldorf  
Minden Frankenthal (Pfalz)  
München Fulda  
Oldenburg Göttingen  
Oschersleben Hamburg  
Rostock Hannover  
Stadthagen Heidelberg  
Stendal Hildesheim  
Stolzenau Kassel  
Sulingen Kiel  
Viersen Koblenz  
Wetzlar Konstanz  
Wolfenbüttel Magdeburg  
  Mainz  
  Mannheim  
  Münster  
  Offenburg  
  Oldenburg  
  Stade  
  Trier  
  Wuppertal