1. Stundensätze
Tätigkeiten erfolgen nach Zeitaufwand und Stundensatz, welcher für alle mit der Beauftragung zusammenhängenden Arbeiten - auch für Reisezeiten - in gleicher Höhe gilt.
Gutachten im Gerichtsauftrag
Der Stundensatz beträgt nach JVEG T6, §13 (1,2) netto 135,00 €.
Gutachten im Versicherungsauftrag
Der Stundensatz beträgt netto 135,00 €.
Parteitätigkeiten
Für Parteigutachten, Prüfungen sowie beratende Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Stundensatz netto 180,00 €.
2. Nebenkosten
Flüge
Notwendige Flüge werden in der Business-Klasse gebucht. Sofern die Flugdauer vier Stunden nicht überschreitet, werden Flüge in der Standard-Klasse gebucht.
Bahnreisen
Bahnreisen werden stets in der 1. Klasse gebucht.
Hotelkosten
Kosten für Hotelübernachtungen werden, soweit sie anfallen, gesondert und gegen Nachweis abgerechnet.
Gebucht wird ein Businesshotel für Geschäftsreisende mit mindestens 4* in der Bundesrepublik Deutschland und 5* im Ausland.
km-Kosten
Reisekosten für eigene PKW-Benutzung werden mit netto 0,80 €/km berechnet.
Sonstige Kosten
Fallen zusätzliche Kosten wie Mietwagen, Visa-Gebühren, Kosten für Aufwendungen von gemieteten Geräten oder beschafften Dienstleistungen, Kosten für verbrauchte Stoffe und Werkzeuge etc. an, so werden diese gegen Nachweis an den Auftraggeber weitergegeben.
3. Umsatzsteuer
Die Tätigkeit ist umsatzsteuerpflichtig, so dass auf die vorgenannten Einzelpositionen die gesetzlich jeweils gültige Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik Deutschland aufgeschlagen wird.
4. Sonstiges
Für Parteitätigkeit ist eine individuelle Honorarvereinbarung in jedem Einzelfall nötig.
Die gemachten Angaben entsprechen der Informationspflicht nach DL-Info V vom 12. März 2010.