Wir klären technische Sachverhalte national und international, damit unsere Mandanten intern, extern und gegebenenfalls auf juristischem Weg effizient agieren können. Mit dem „Geheimtipp“ Schiedsgutachten wird Rechtssicherheit geschaffen,
um langjährige Prozesse zu vermeiden.
Versicherungsgutachten sowie grundsätzlich Gutachten im
Auftrag einer Partei sind Parteigutachten, da die
unabhängige Gutachtenerstattung im Auftrag
einer Partei erfolgt. Sie sind in einem
möglichen Rechtsstreit
ein "Parteivortrag".
Gerichtsgutachten werden nur im Auftrag
von Gerichten erstattet.