Maschine: „Wesentliche Veränderung“

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Maschine: „Wesentliche Veränderung“

Worum geht es in diesem Artikel?

Im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die „wesentliche Veränderung“ einer Maschine von zentraler Bedeutung für Hersteller, Betreiber und Anwender von Maschinen. Solche Veränderungen können gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit und den rechtlichen Status der Maschine haben, da sie unter Umständen dazu führen, dass die Maschine erneut die Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muss. Aber was genau versteht man unter einer „wesentlichen Veränderung“? Welche Kriterien und Folgen sind damit verbunden? Dieser Artikel erläutert den Begriff der „wesentlichen Veränderung“ und seine Bedeutung in der Maschinenrichtlinie.

Die rechtlichen Grundlagen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die Maschinen beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme in der Europäischen Union erfüllen müssen. Sie legt auch fest, welche Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung ersehen werden dürfen und welche Konformitätsverfahren durchlaufen werden müssen. Eine Maschine, die entsprechend der Maschinenrichtlinie konform ist, muss

sicher betrieben werden können, ohne eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darzustellen.

Der Begriff der „wesentlichen Veränderung“ ist in der Maschinenrichtlinie

nicht explizit definiert,

jedoch durch verschiedene Interpretationen und Leitlinien geklärt. Er bezieht sich auf eine Veränderung, die die Sicherheitsanforderungen einer Maschine so stark beeinflusst, dass die ursprüngliche Konformitätserklärung ungültig wird und neue Prüfungen und Maßnahmen erforderlich sind.

Was ist eine wesentliche Veränderung einer Maschine?

Eine wesentliche Veränderung einer Maschine liegt dann vor, wenn durch eine Modifikation der Maschine die ursprüngliche Sicherheitsauslegung oder das Risikoprofil der Maschine so stark verändert wird, dass die bestehende EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung nicht mehr gelten. Eine solche Veränderung kann sowohl durch den Maschinenhersteller als auch durch den Betreiber oder einen Dritten erfolgen.

Typische Beispiele für wesentliche Veränderungen sind:

  • Umbauten oder Erweiterungen, die die Funktionalität oder die Kapazität der Maschine signifikant verändern.
  • Veränderungen am Steuerungssystem der Maschine, wie zum Beispiel der Austausch der Maschinensteuerung durch eine andere Technologie oder wesentliche Eingriffe in die Sicherheitssoftware.
  • Einbau neuer Komponenten, die nicht den ursprünglichen Sicherheitsanforderungen der Maschine entsprechen oder die Betriebsweise der Maschine stark beeinflussen.

Veränderungen an den Schutzvorrichtungen oder die Entfernung von sicherheitsrelevanten Bauteilen, die das Schutzniveau der Maschine herabsetzen.

Kriterien für eine wesentliche Veränderung einer Maschine

Um zu bestimmen, ob eine wesentliche Veränderung der Maschine vorliegt, gibt es in der Praxis einige zentrale Kriterien, die herangezogen werden:

  1. Veränderung des Risikoprofils

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn die Risiken, die von der Maschine ausgehen, durch den Umbau erhöht oder neue Gefahren geschaffen werden. Beispielsweise könnte eine Erhöhung der Geschwindigkeit oder des Drucks einer Maschine neue Gefahrenquellen schaffen, die in der ursprünglichen Risikoanalyse nicht berücksichtigt wurden.

  1. Eingriff in die Sicherheitsfunktionen

Wird in die Sicherheitsfunktionen der Maschine eingegriffen, indem Schutzvorrichtungen entfernt oder modifiziert werden, liegt in der Regel eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt auch, wenn neue Sicherheitsfunktionen hinzugefügt werden, die das gesamte Sicherheitskonzept der Maschine verändern.

  1. Änderung der Betriebsweise

Wenn die Art und Weise, wie die Maschine betrieben wird, durch den Umbau verändert wird, kann dies eine wesentliche Veränderung darstellen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn eine halbautomatische Maschine durch den Umbau zu einer vollautomatischen Maschine wird, da die Bedienung und die Interaktion mit der Maschine sich dadurch signifikant ändert.

  1. Instandsetzung vs. Umbau

Es ist wichtig, zwischen einer bloßen Instandsetzung und einem tatsächlichen Umbau zu unterscheiden. Eine Instandsetzung oder Reparatur, bei der Verschleißteile oder defekte Bauteile durch gleichwertige oder gleichartige Teile ersetzt werden, gilt in der Regel nicht als wesentliche Veränderung. Ein Umbau hingegen, bei dem neue Technologien oder nicht originale Bauteile zum Einsatz kommen, kann sehr wohl eine wesentliche Veränderung darstellen.

Empfehlung des BAMS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Deutschland befasst sich mit verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt in diesem Bereich ist die Maschinenrichtlinie, die Vorgaben für den sicheren Betrieb und die Verwendung von Maschinen festlegt. Im Rahmen der Maschinenrichtlinie ist es von entscheidender Bedeutung, Änderungen an Maschinen sorgfältig zu betrachten, insbesondere wenn es um wesentliche Veränderungen geht.

Wesentliche Veränderung Maschinenkanzlei
Abbildung 1: Prüfung "Wesentliche Veränderung" nach BAMS.

Wenn Änderungen die festgelegten Grenzen überschreiten, wird die Modifikation als wesentlich betrachtet. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Maschine als neu angesehen wird, und die Person, die die Änderung durchführt, wird in der Praxis zum Hersteller. Die Bewertung, ob die vorgenommene Änderung als wesentlich einzustufen ist, obliegt der Verantwortung der Person, die die Modifikation durchführt.

Ob beim Umbauen das Sicherheitsniveau (einschließlich aller Formalien) einer vergleichbaren CE-Maschine erreicht werden muss, hängt entscheidend davon ab, ob durch Umbaumaßnahmen neue Risiken auftreten, die die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht mehr abdecken, siehe Abbildung 1.

Aufschluss darüber kann nur die redlich durchgeführte Risikobeurteilung geben. Wer also auch als Betreiber Veränderungen durchführt,

muss eine Risikobeurteilung

durchführen.

Folgen einer wesentlichen Veränderung einer Maschine

Wenn eine wesentliche Veränderung vorgenommen wurde, hat dies rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen:

  1. Neue Konformitätsbewertung

Derjenige, der die wesentliche Veränderung vorgenommen hat, übernimmt in diesem Fall die Rolle des neuen Herstellers. Das bedeutet, dass er die Maschine wie eine neue Maschine behandeln muss. Die Maschine muss dann das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchlaufen. Dies beinhaltet eine neue Risikoanalyse, die Erstellung von technischen Unterlagen, die Erstellung einer neuen EG-Konformitätserklärung sowie die Anbringung einer neuen CE-Kennzeichnung.

  1. Sicherheitsanforderungen

Die Maschine muss nach der Veränderung weiterhin den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Sollte durch die Änderung die Maschine unsicher werden oder neue Risiken entstehen, die nicht ausreichend minimiert wurden, kann die Maschine nicht in Verkehr gebracht oder betrieben werden.

  1. Haftung

Die Haftung für die Sicherheit der Maschine geht auf denjenigen über, der die wesentliche Veränderung vorgenommen hat. Dieser ist dann für alle zukünftigen Unfälle oder Schäden verantwortlich, die durch die unsichere Verwendung der veränderten Maschine entstehen könnten.

Praktische Beispiele für wesentliche Veränderungen einer Maschine

Um besser zu verstehen, was eine wesentliche Veränderung ausmacht, kurze praxisnahe Beispiele:

  1. Erhöhung der Maschinenleistung: Wenn die Leistung eines Motors oder die Kapazität einer Presse erhöht wird, könnte dies zu einer Erhöhung der kinetischen Energie und damit zu einer höheren Gefährdung führen.
  2. Austausch der Steuerung: Der Austausch einer alten mechanischen Steuerung durch ein modernes elektronisches Steuerungssystem kann die Art und Weise ändern, wie Sicherheitsfunktionen überwacht und ausgeführt werden.

Veränderung der Schutzvorrichtungen: Entfernt ein Betreiber eine Schutzabdeckung, um einen einfacheren Zugang zu erhalten, liegt eine wesentliche Veränderung vor, da dadurch die Sicherheit der Maschine kompromittiert wird.

Grenzfälle und Grauzonen

In der Praxis gibt es oft Grauzonen, in denen nicht klar ist, ob eine Veränderung als wesentlich einzustufen ist oder nicht. Auch

interne Experten oder externe Berater können dabei helfen, eine fundierte Entscheidung

zu treffen.

Fazit: Vorsicht bei Veränderungen an Maschinen

Der Begriff „wesentliche Veränderung“ ist ein zentraler Punkt im Umgang mit Maschinen, da er darüber entscheidet, ob eine Maschine weiterhin den Sicherheitsanforderungen entspricht oder als neue Maschine betrachtet werden muss. Jede Veränderung, die das Risikoprofil oder die Sicherheitsfunktionen der Maschine beeinflusst, kann weitreichende Konsequenzen haben. Es ist daher unerlässlich, bei jeder geplanten Modifikation sorgfältig zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, und entsprechend zu handeln.

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